Verbund Regionaler QualifizierungsZentren (RQZ) - Bildungsberatung und Kompetenzentwicklung


Finanzielle Förderung

 

Das Land Schleswig-Holstein fördert gemäß Richtlinie ZPA A1 die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (www.ib-sh.de/1805). Dazu zählen potentiell auch eingetragene Vereine und andere Institutionen. Die Förderung kann bis zu 10 € pro UE betragen; d.h. bis zu 1.200 € für die Basisqualifizierung, bis zu 160 € für die  Kolloquiumsvorbereitung. Bei maximaler Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 450 € für die Basisqualifizierung; für die Kolloquiumsvorbereitung verbleibt ein Eigenanteil von 40 €.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit „Bildungsschecks“ die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung.

 

Förderprogramme der Hansestadt Hamburg sind beim „Hamburger Weiterbildungstelefon“

– Tel. 040/28084666 – zu erfragen. Stichworte können u.a. das „Hamburger Modell“ oder das Qualifizierungsprogramm für neue Arbeitsplätze und Betriebe sein.

 

Die Bundesregierung fördert die Teilnahme von Beschäftigten an Weiterbildung, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, mit einer Bildungsprämie in Höhe von maximal 500 € pro Kalenderjahr.

 

Die Fortbildung ist in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg als Bildungsurlaub nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zur Bildungsfreistellung anerkannt. Die Anerkennung in weiteren Ländern kann erfragt werden.

 

Interessierte zur Förderung nach ZPA A1 und der Bildungsprämie können sich an das Service-Büro Weiterbildung wenden: Frau Martina Holler – Tel.: 04321-26986-40 (vormittags).

 

 

 

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Tagung „Der Markt für Qualifizierungsberatung“ am 22.09. in Berlin
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